User:TyrellVun19

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In Berlin ist der neue Digitalrat zusammengekommen. Das zehnköpfige Expertengremium berät die Regierung künftig in technologischen Fragen. Die Opposition kritisierte die Maßnahme als unzureichend. Ein zehnköpfiges Expertengremium berät die Bundesregierung künftig bei der Digitalisierung des Landes. Das Kabinett setzte den Digitalrat ein, der im Anschluss gleich zu seiner ersten Sitzung zusammenkam. Das Gremium aus Wissenschaftlern, Forschern, Unternehmern und Start-up-Gründern soll mindestens zweimal pro Jahr mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiteren Regierungsmitgliedern tagen, um Praxiserfahrung in die Politik einzubringen. Als größte Herausforderung gilt die fehlende Infrastruktur für schnellen Datentransfer in Deutschland. Vor allem ländliche Regionen haben oft nur unzureichende Anbindung an eine schnelle Breitbandverbindung.


Auch in Schulen, Universitäten und der Verwaltung gibt es Defizite. Zwar hatte die Regierung in der vergangenen Legislaturperiode ein großes Förderprogramm aufgelegt. Doch in dem bürokratisch überfrachteten Verfahren wurden kaum Fördermittel abgerufen. Verteidigungsstaatssekretärin und Unternehmensberaterin Katrin Suder, die den Vorsitz im Digitalrat übernommen hat. Merkel erwartet nach eigenen Worten "einen lebendigen Austausch, der uns insgesamt in unserer Arbeit gut voranbringen wird". Die Einrichtung eines Digitalrats hatten CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Suder hatte zuvor im Verteidigungsministerium Reformen angestoßen, etwa was die Umsetzung von Großprojekten oder die Beschaffung von Materialien und Rüstungsgütern angeht. Und auch die Bundeswehr hatte die studierte Physikerin und Informatikerin beim Thema Digitalisierung vorangebracht.


Katrin Suder leitet das Gremium. Fachverbände begrüßten den neuen Digitalrat - mahnten aber gleichzeitig ein zügiges Handeln an. Internetwirtschaftsverband eco. Bitkom-Präsident Achim Berg betonte, bei der Digitalisierung habe Deutschland vor allem ein Umsetzungsproblem. Der Bundesverband Deutsche Start-ups erklärte, die Bundesregierung habe sich internationale Expertise an den Tisch geholt, die dabei helfen könne, den Rückstand in Sachen Digitalisierung aufzuholen. Organisatorisch angesiedelt ist der Digitalrat am Kanzleramt. Beobachter sehen dies als Zeichen, dass sich Kanzlerin Angela Merkel damit Zugriff auf das wichtige Zukunftsthema sichern will. Zudem sollen damit Rivalitäten zwischen einzelnen Ressorts vermieden werden, die den Digitalausbau in den letzten Jahren verhindert hatten. Die Opposition zeigte sich unzufrieden mit der Maßnahme. Über dieses Thema berichtete am 22. August 2018 NDR Info um 15:15 Uhr und die tagesschau um 17:00 Uhr.


Upload-Filter, Digitalsteuer, Datenschutz - das Zukunftsthema Digitalisierung wirft viele Fragen auf, die die Parteien ganz unterschiedlich beantworten. Die Parteien sehen die Digitalisierung in erster Linie als Chance. Sie machen aber auch deutlich, dass dieser Prozess durch Regulierung und Förderprogramme gelenkt werden müsse. Weit auseinander gehen die Forderungen zum Datenschutz, zum Urheberrecht und zum Umgang mit Digitalkonzernen. Weitgehende Einigkeit besteht allerdings im Ziel, dass europaweit flächendeckend schnelle Internetverbindungen zur Verfügung stehen sollen, damit aller Bürger und Unternehmen von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren können. CDU und CSU finden: "Bei der Digitalisierung muss Europa schneller werden". Um das in die Tat umzusetzen, setzen sich die Unionsparteien für ein europäisches Mobilfunknetz 5G und einheitliche Datenstandards für digitale Geräte ein. Europa sei beim Datenschutz "Weltmarktführer".


Die Datenschutzgrundverordnung soll bei der anstehenden Überarbeitung für Mittelstand, Gründer und Ehrenamtliche "anwendungsfreundlicher" gestaltet werden. Bei der deutschen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie wollen CDU und CSU sicherstellen, "dass es nicht zu Upload-Filtern" kommt. Auch in der Landwirtschaft soll die Digitalisierung unterstützt werden, um effizienter zu produzieren. Ein "Flaggschiffprogramm Quantentechnologie" soll dazu beitragen, in Europa leistungsfähigere Computer und abhörsichere Datenkommunikation zu entwickeln. Die Förderung von Zukunftstechnologien soll in der EU künftige Weltmarktführer im Bereich der Digitalunternehmen entstehen lassen. Im Kampf gegen Steuervermeidungsstrategien der Konzerne setzen sich CDU und CSU für eine "faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft" ein. Die SPD sieht die Digitalisierung als Chance. Der digitale Wandel soll so gestaltet werden, dass alle davon profitieren. Die Partei möchte "digitale Monopole aufbrechen" und prüfen, ob es möglich ist, europäische Alternativen zu den derzeit dominierenden Plattformunternehmen aufzubauen.


Außerdem fordert sie eine Verbesserung der gesetzlichen Standards zur IT-Sicherheit und will Haftungsregeln für die Hersteller vernetzter Produkte definieren. Sie sieht schnelles Internet und Mobilfunk als Teil der "Daseinsvorsorgen" und will den Zugang in der Fläche zu 100 Prozent sicherstellen. Die Privatsphäre in der digitalen Kommunikation muss nach dem Willen der SPD wirksamer geschützt werden. Sie lehnt eine flächendeckende Durchsuchung von E-Mails auf verbotene Inhalte ab. Der Aufbau europäischer Cloud-Anbieter soll dabei helfen, die europäischen Datenschutzbestimmungen durchzusetzen. Die SPD fordert eine globale Mindestbesteuerung digitaler Unternehmen bis Ende 2020 und will als europäische Lösung den deutsch-französischen Vorschlag für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab 2021 zügig umsetzen. Die Grünen sind der Ansicht: "Die Zukunft Europas ist digital." Sie sehen in der Digitalisierung auch eine Chance effizienter und ökologischer zu handeln. Sie wollen "den digitalen Wandel demokratisch, ökologisch, sozial und feministisch gestalten".


Konkret fordern sie, dass Bürger die Souveränität über ihre Daten erhalten und sich "selbstbestimmt im digitalen Raum bewegen können". Wer beispielsweise von Facebook zu einem anderen sozialen Netzwerk wechseln will, soll seine Daten künftig mitnehmen können. Mobile Endgeräte sollen schon ab Werk mit dem bestmöglichen Schutz der Privatsphäre ausgestattet sein. In der Frage des Urheberrechts lehnen die Grünen Upload-Filter als falschen Ansatz und fehlerhaft Technologie ab. Die Partei plädiert für ein eigenständiges EU-Kartellamt, das als Digitalaufsicht die Markmacht der großen Digitalkonzerne beschränkt und sie - gegebenenfalls auch ohne Nachweise eines Machtmissbrauchs - aufspalten kann. Die Grünen verlangen die Einführung einer europäischen Digitalsteuer, um das Steuerdumping digitaler Konzerne zu stoppen.


Mit einer europäischen Investitionsoffensive wollen sie den flächendeckenden Ausbau des Glasfaser- und des 5G-Mobilfunknetzes vorantreiben. Die Linke will für Europa auch digitalpolitisch einen Neustart. Sie fordert, die gesellschaftlichen Grundlagen der Digitalisierung weltweit fair zu regeln, damit alle denselben demokratischen Zugang zu neuen Produktionsmöglichkeiten haben. Die digitale Infrastruktur müsse den Marktmechanismen entzogen werden und gehöre in die öffentliche Hand. Die Linke will Forschungsgelder für digitale Waffen streichen und die freiwerdenden Mittel in die Förderung von frei zugänglicher Open-Source-Software stecken. Außerdem fordert sie statt der bestehenden "marktkonformen" künftig "demokratiekonformen" Verfahren zur Sicherung personenbezogener Daten. Denn Online-Sicherheit sein ein Grundrecht, das gegenwärtig ausgehöhlt werde. Die private elektronische Kommunikation müsse stärker reguliert werden, Verstöße gegen den Datenschutz sollen schärfer bestraft werden.


Die aktuelle Urheberrechtsreform kritisiert die Partei ebenso wie Upload-Filter. Die Linke setzt sich für den flächendeckenden Ausbau der 5G-Netzes ein. Die Netzneutralität müsse zudem durch eine europäische Aufsicht gewahrt werden. Den großen Plattformen und internationalen Internetkonzernen sollen durch die Einführung einer Digitalsteuer ihre Privilegien entzogen werden. Die AfD fordert, die Digitalisierung auf der europäischen Ebene besser zu begleiten und sieht die bisherigen Digitalisierungsaktivitäten der EU "kritisch", weil sie "immer auch überwachende oder zensierende Maßnahmen zum Inhalt hatten". Die Nutzung von IT und Internet könne nur erfolgreich sein, wenn digitale Netze und Angebote vertrauenswürdig seien und die Privatsphäre der Nutzer gewahrt werde. Eine Überregulierung sowie ein zu großer datenschutzrechtlicher Mehraufwand des Mittelstands seien schlecht, der Wirtschaftsstandort Europa zunehmend bedroht.


Die AfD fordert vor diesem Hintergrund, die Datenschutzgrundverordnung abzuschaffen, weil sie die kleinen Unternehmen treffe und "zu einer regelrechten Entdigitalisierung geführt" habe. Die Partei lehnt alle Maßnahmen ab, die die Meinungsfreiheit im Internet begrenzen. Sie wendet sich dabei unter anderem konkret gegen Upload-Filter und gegen eine mögliche EU-Variante des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Die AfD will EU-Fördermittel verstärkt dafür einsetzen, europäische Hard- und Softwaresysteme zu etwickeln. Die FDP will Forschungsmittel gezielt einsetzen, um ein digital "weitestgehend autarkes Europa" zu schaffen - einschließlich europäischer Mindeststandards für IT-Sicherheit und Datenschutz. Sie möchte Firmen den Weg in die digitale Welt erleichtern und sie nicht durch eine Digitalsteuer belasten. Die Freien Demokraten schlagen "europäische Digital-Freiheitszonen" vor.


Darunter verstehen sie grenzüberschreitende Sonderwirtschaftszonen mit weniger Regulierung und besonders günstigen Rahmenbedingungen. Überall dort, "wo nationale Anstrengungen nicht ausreichen", soll mit EU-Haushaltsmitteln der Glasfaserausbau gefördert werden - Glasfaser bis zur Haustür muss nach dem Willen der Liberalen in der EU Standarf werden. Zugleich soll der Ausbau der 5G-Netzes vorangetrieben werden. FDP, wobei Datensicherheit und Netzintegrität garantiert werden müssen. Anbieter, gegen die Sicherheitsbedenken bestehen, sollen daher ausgeschlossen werden. Netzneutralität ist für die Liberalen die Voraussetzung für Innovation. Upload-Filter lehnen sie ebenso ab wie ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf EU-Ebene. Upload-Filter, Digitalsteuer, Datenschutz - das Zukunftsthema Digitalisierung wirft viele Fragen auf, die die Parteien ganz unterschiedlich beantworten. Die Positionen im Vergleich.


Der Umgang mit Treibhausgasen, die Energiewende und emissionsarme Antriebstechniken sind in den Wahlprogrammen ein wichtiges Thema. Die Konzepte für den Klimaschutz im Vergleich. Die meisten Parteien fordern EU-weit einheitliche Standards für Asylverfahren. Die Konzepte zur Steuerung der Migration gehen dabei weit auseinander. Die Positionen im Vergleich. In der Frage der Schaffung einer europäischen Armee gehen die Meinungen der Parteien ebenso weit auseinander wie bei Fragen der Rüstungszusammenarbeit. Die Positionen im Vergleich. Alle Parteien fordern Reformen, die das Machtgefüge in der EU verändern. Wie sehen die Visionen für das künftige Europa und die Zusammenarbeit der Staaten aus? Die Positionen im Vergleich.


Die Digitalisierung ist eine Entwicklung, die viele Vorteile und Nachteile birgt. Digitalisierung wirkt sich auf das ganze Leben aus und betrifft Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung und Kultur. Wir wägen einige Vor- und Nachteile dieses Wandels für Sie ab. Zustände in der Welt ändern sich oft quasi-kontinuierlich. Auch analoge Medien sind quasi-kontinuierlich, wie Tonbänder, fotografische Filme und die Wechselspannung in vielen elektronischen Schaltungen. Ein Schallsignal wird zum Beispiel, analog zum Schalldruck in der Luft, als kontinuierliche Rillenvertiefung in einer Schallplatte abgebildet. Tatsächlich sind selbst analoge Datenträger oft auf molekularer Basis diskret, oder unscharf, nach der Heisenbergsche Unschärferelation. Analoge Übertragung ist ebenfalls quasi-kontinuierlich, wie viele Wechselspannungen in Stromleitungen und Amplituden- oder Frequenzmodulierten Radiowellen.


Digitale Medien tasten kontinuierliche Signale meistens ab, wandeln also einen Verlauf in eine Reihe von Zuständen um. Jeder Zustand ist eine Binärcode, bestehend aus Einsen und Nullen. Digitale Medien sind diskret, also immer eine zählbare Folge von Werten oder Ausdrücken. Digitale Datenträger sind zum Beispiel HDD- und SSD-Festplatten und Blu Ray Discs. Digitale Übertragung findet auf ähnlichen Wegen statt wie analoge Übertragung. Doch anstelle von kontinuierlichen Verläufen werden lediglich zwei Zustände übertragen. Diese Binärdaten kodieren einzelne Zustände. Bilden diese einzelne Zustände eines quasi-kontinuierlichen Signals ab, so wurde ein analoges Signal digitalisiert. Auch die Distribution digitaler Medien, wie E-Books, MP3-Files, Online-Zeitschriften und Digitalfotos, ist in der Regel um ein Vielfaches einfacher und kostengünstiger.


So können mehr Inhalte erzeugt werden, denn jeder hat mit wenig Aufwand die Möglichkeiten, Inhalte zu erzeugen und zu verbreiten. Dies ermöglicht Underdogs das Interesse der ganzen Welt auf sich lenken, und ein fleißiger Künstler und Geschäftsmann kann quasi im Alleingang Musik komponieren, produzieren, vermarkten und verkaufen, ohne sich den politischen und wirtschaftlichen Interessen von Labels oder Werbeträgern unterzuordnen. Die Verbreitung von Internet-Inhalten erreicht fast den gesamten Planeten, während Gemälde, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften seltener in ärmliche Regionen und Haushalte vordringen. So können Informationen, Bildung, Kunst und Kultur schnell die gesamte Welt erreichen. Informationen im Internet sind nicht nur ständig abrufbar, sondern können regelmäßig aktualisiert werden, ohne Neuauflage. Da heutige digitale Datenträger extrem kompakt sind und sich verlustfrei vervielfältigen lassen, sorgt die Digitalisierung dafür, dass mehr Informationen generiert, gespeichert und verarbeitet werden als jemals zuvor.


Das führt zu einer schnelleren Entwicklung der Forschung und Technologie und somit einem besseren Lebensstandard. Übrigens: Viele analoge Datenträger bringen ihren eigenen Charme mit, während digitale Datenträger als steril gelten. Dieser Charme ist jedoch nicht selten ein Resultat ungenauer Speicherung, wie Sie in unserem Vergleich von Schallplatte und Audio-CD sehen. Digitale Datenträger unterliegen oft geringeren Störeinflüssen als analoge Datenträger. Um eine analoge Aufzeichnung verlustfrei zu digitalisieren, müssen räumliche und zeitliche Signal-Auflösung so gut sein, wie das Original. Dies führt mitunter zu riesigen Dateien. Häufig ist daher verlustbehaftete Kompression bei der Digitalisierung akzeptiert. Dann sind räumliche und zeitliche Auflösung kaum wahrnehmbar schlechter, obwohl starke physikalische Unterschiede zum analogen Original bestehen, wie etwa bei JPEG-Bildern sowie AAC- und MP3-Dateien. Bei verlustbehafteter Kompression geht ein Großteil der Signal-Information aus dem Original verloren. Dies ist zwar kaum wahrnehmbar, aber zum Beispiel bei langsamerem Abspielen, beim Zoomen bei vielen Analysemethoden und Signalverarbeitungs-Schritten ein merkliches Defizit. Neben Profis erzeugen und verbreiten im digitalen Zeitalter zunehmend Laien und Anfänger Inhalte. Dadurch gibt es zwar mehr Auswahl, aber auch eine wesentliche Zunahme von qualitativ schlechten Inhalten. Kurz: Masse statt Klasse. Durch das Überangebot an Inhalten nehmen Konsumenten oft ihre Chance wahr, schnell zu weiteren Angeboten zu skippen. Auch etablierte Print-Medien setzen vermehrt auf ihre Online-Leserschaft. So gibt es neben der "analogen" CHIP Zeitschrift die CHIP Webseite mit vielen weiteren Praxistipps. Die Artikel im Web sind dabei oft kürzer.


Wir sprechen mit dem Züricher Rechtsanwalt Martin Steiger über die Auswirkungen des Filmspeler-Urteils und Kodi, den Streaming-Dienst Netflix, das heiß ersehnte Urteil gegen RapidShare und last, but not least über Vavoo. Lars Sobiraj: Im April des Vorjahres hat sich mit dem Filmspeler-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einiges für die EU-Bürger geändert. Hat dieses Urteil denn auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz? Martin Steiger: Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf Personen in der Schweiz. Das anwendbare Urheberrecht ist allerdings nicht von der Staatsbürgerschaft abhängig. Personen aus der Schweiz müssen aber bei Aufenthalten im Ausland darauf achten, das dortige Urheberrecht nicht zu verletzen. Was in der Schweiz allenfalls zulässig ist oder zumindest nicht zu Massenabmahnungen führt, kann in Deutschland ohne weiteres vor Gericht enden.


Lars Sobiraj: Lassen sich die Konsumenten denn überhaupt von solchen Urteilen beeindrucken? Welchen Einfluss auf die Sehgewohnheiten von Filmen und Serien wird dieses Urteil mittel- bis langfristig haben? Glauben Sie, die Schweizer gehen dadurch dazu über, offensichtlich rechtswidrige Quellen im Internet zu meiden? Martin Steiger: Konsumentinnen und Konsumenten nutzen jene Quellen, bei denen das Gesamterlebnis am besten ist. Wenn es die Unterhaltungsindustrie versäumt, diese Quellen anzubieten, springen andere wirtschaftliche Akteure in die Lücke. Ob kostenpflichtig oder nicht ist von geringer Bedeutung, denn für Quellen, die nicht legitim sind, fallen häufig auch Kosten an. Die Unterhaltungsindustrie kann Konsumenten, die solche Quellen nutzen, mit rechtlichen Mitteln vergrämen. Sie gewinnt auf dem Rechtsweg aber keine Kunden.


Auch besteht die Gefahr, dass die Konsumenten auf andere Unterhaltungsangebote ausweichen und zum Beispiel mehr Zeit mit Spielen und auf Social Media verbringen. Wer schaut sich noch einen Film oder eine Serie an, wenn es attraktive andere Unterhaltungsangebote gibt? Lars Sobiraj: Beim Filmspeler-Urteil ging es um den Verkauf einer externen TV-Box von einem Niederländer. Dabei wurde der Mediaplayer Kodi in einer abgewandelten Version als Betriebssystem eingesetzt. Vavoo wird betrieben von einer Aktiengesellschaft aus ihrer Heimat und funktioniert offenbar ganz ähnlich. Ist denn der missbräuchliche Einsatz der Software zu völlig anderen Zwecken als ursprünglich gedacht, zulässig? Wird dies von den verwendeten Lizenzen abgedeckt? Martin Steiger: Kodi steht unter der GPL und ist damit freie Open Source-Software. Wer die GPL einhält, darf Kodi verwenden.


Ob es einer Plattform wie Vavoo hilft, den Nutzern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Begehen von Urheberrechtsverletzungen zu verbieten, wird das Uploaded.net-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigen. Lars Sobiraj: Ja, das wird sicher spannend. Anders gefragt: Könnte die XBMC Foundation, vertreten vom Software Freedom Law Center, rein theoretisch gesehen, juristisch dagegen vorgehen? Martin Steiger: Kodi verfolgt eigentlich eine Politik der Neutralität, muss sich aber zunehmend von rechtswidrigen Nutzungen distanzieren. Die Wahrnehmung, Kodi werde in erster Linie von «Piraten» genutzt, wird aus meiner Sicht für das Projekt immer mehr zu einem Problem. Kodi könnte zumindest dort den Rechtsweg beschreiten, wo die Nutzung von Name und Logo durch Dritte unerwünscht ist. Auf den ersten Blick scheint die XBMC Foundation allerdings über keine KODI-Marken mit Schutz in der Schweiz zu verfügen.


Gleichzeitig ist es nicht die Aufgabe von Kodi, gegen mutmassliche und tatsächliche Rechtsverletzungen vorzugehen. Darum können und müssen sich die Rechteinhaber kümmern, wofür das Filmspeler-Urteil ein Beispiel ist. Lars Sobiraj: Welche zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen denn auf die Schweizer zu, sollten sie daheim nachweislich eine solche Hardware einsetzen? Würden Sie Vavoo auch als eine offensichtlich rechtswidrige Quelle bezeichnen? Martin Steiger: In der Schweiz sind mir bislang keine rechtlichen Folgen für Nutzerinnen und Nutzer von TV-Boxen, die Zugang zu rechtswidrigen Inhalten erlauben, bekannt. Die rechtlichen Probleme beginnen erst, wenn die verwendete Software über P2P-Funktionen verfügt. Das heißt, wenn ein Nutzer selbst geschützte Inhalte (in einer P2P-Tauschbörse - Anmerkung der Redaktion) anbietet oder teilt.


Allerdings werden Massenabmahnungen in der Schweiz erst wieder möglich sein, wenn das revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft tritt, was aus heutiger Sicht nicht vor 2020 geschehen wird. Für mich fällt Vavoo in jedem Fall in die Kategorie «zu schön, um wahr zu sein». Für Nutzer ist das Angebot selbstverständlich «wahr» und insofern auch «schön» … Ob Vavoo in der Schweiz rechtswidrig ist, müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Lars Sobiraj: Wie groß schätzen Sie denn grundsätzlich das Interesse der Behörden ein, gegen derartige Urheberrechtsverletzungen vorzugehen? Martin Steiger: Das Interesse der Behörden in der Schweiz war bislang mäßig. Die Rechteinhaber müssen in erster Linie selbst gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, was aber aufwendig ist. Nun wird unter amerikanischem Druck das Urheberrecht verschärft, was die Behörden auf Trab hält.